Bringen Sie sich ein!
23.07.2007
- Was ist eine Petition?
- Wer kann eine Petition einreichen?
- Wie und wo reicht man eine Petition ein?
- Was geschieht mit einer Petition?
Was ist eine Petition
Eine Petition ist eine schriftlich formulierte Eingabe, Beschwerde oder ein Gesuch an eine staatliche Stelle oder an eine Volksvertretung. Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden oder staatlichen Institutionen nicht einverstanden ist, kann an die zuständige Stelle eine Petition einreichen. Das Recht auf Beschwerde sollte Politikerinnen und Politikern verdeutlichen, was die Anliegen und Probleme der Bevölkerung sind. Nicht zuletzt können Petitionen Lücken und Schwachstellen in Gesetzen und Verordnungen aufzeigen und somit konkrete Anregungen zur Verbesserung geben.
Seit über 50 Jahren haben die Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, durch Petitionen politische Prozesse in Gang zu bringen und Themen zu etablieren.
Wer kann eine Petition einreichen?
Laut Artikel 17 im Grundgesetz hat "jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden".
Das Petitionsrecht ist also ein Grundrecht und gilt für Erwachsene und Minderjährige, für deutsche und ausländische Staatsbürger. Sie alle können in eigener Sache, für jemand anderes oder auch im allgemeinen Interesse eine Bitte oder eine Beschwerde einreichen. Das Petitionsrecht kann auch in Gemeinschaft mit anderen ausgeübt werden, dann spricht man von Sammelpetitionen. Niemandem darf durch die Wahrnehmung des Petitionsrechts ein Nachteil entstehen.
Wie und wo reicht man eine Petition ein?
Es gibt keine besonderen Formvorschriften, denn das Petitionsrecht muss mühelos in Anspruch genommen werden können. Petitionen müssen lediglich schriftlich (mit Adresse und Unterschrift) eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es keine formalen Auflagen.
Beschwerden und Bitten können an alle staatlichen Organe gerichtet werden: Das können Behörden auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene sein, Ministerien auf Bundes- oder Landesebene, Parlamente vom Kreistag bis zum Europäischen Parlament, Sozialversicherungsträger, sonstige Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Manche Bundesländer und auch das Europäische Parlament haben das Amt eines Bürgerbeauftragten eingerichtet, an den Eingaben direkt gerichtet werden können.
Was geschieht mit einer Petition?
Der Petitionsausschuss eines Parlaments kann beanstandete Entscheidungen überprüfen und gegebenenfalls auf Änderungen oder Aufhebungen hinwirken. Jedoch hat der Petitionsausschuss kein Weisungsrecht den Behörden oder der Regierung gegenüber, er kann nur Empfehlungen aussprechen. Auch gerichtliche Entscheidungen können durch den Petitionsausschuss nicht beanstandet werden.
Mit einer Petition an den Bundestag kann beispielsweise eine Gesetzesänderung angeregt werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages berät über die Anliegen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche der Bundesverwaltung betreffen. Die Befugnisse des Petitionsausschusses zur Überprüfung von Beschwerden sind gesetzlich geregelt. Dabei kann der Petitionsausschuss zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag unter anderem vorschlagen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material zu überweisen.
Über die Entscheidung des Petitionsausschusses erhalten die Betroffenen einen schriftlichen Bescheid.











