Brücken zwischen Staat und Gesellschaft
von einem Redakteur (politik.de)25.07.2007
- Parteimitgliedschaft
- Aufgaben
- Parteienprivileg
- Parteiendemokratie
- Parteienfinanzierung
- Alternative Beteiligungsformen
- Parteiprogramme im Test
Parteimitgliedschaft
Jeder Bürger, der im Besitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte ist, kann in Deutschland einer Partei beitreten. Alle sechs Bundestagsparteien sind im Internet vertreten und bieten die Möglichkeit, direkt digital beizutreten. Die Werbung von Mitgliedern ist eine wichtige Aufgabe von Parteien und wird immer schwieriger. Auch die Tatsache, dass eine Parteimitgliedschaft Geld kostet, schreckt immer wieder Bürger ab. Dabei ist eine Vollmitgliedschaft nicht so teuer:
Monatlich Bruttoeinkommen in Euro Beitrag mtl. (Euro)
bis 1000 5
bis 1500 5 bis 10
bis 2000 10 bis 15
bis 2500 15 bis 20
bis 3500 20 bis 35
bis 5000 35 bis 50
über 5000 50 und mehr
Direkter Link zum Beitreten: http://www.mitglied-werden.cdu.de/
Bis zu einem jährlichen Nettoeinkommen von 20000 Euro beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag bei der CSU 50 Euro. Je weitere 5000 Euro jährliches Nettoeinkommen steigt der Beitrag um 50 Euro.
Direkter Link zum Beitreten: http://www.csu.de/partei/vor_ort/mitglied_werden/index.htm
Hier beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens 1 Prozent des Netto-Einkommens. Das macht bei einem monatlichen Einkommen von 1300 Euro mindestens 13 Euro Mitgliedsbeitrag.
Direkter Link zum Beitreten: http://www.gruene.de/cms/default/rubrik/10/10353.mitglied_werden.htm
Monatliches Nettoeinkommen in Euro Beitrag mtl. (Euro)
unter 400 1,50
über 400 bis 500 3
über 500 bis 600 5
über 600 bis 700 7
über 700 bis 800 9
über 800 bis 900 12
über 900 bis 1000 15
über 1000 bis 1100 20
über 1100 bis 1300 25
über 1300 bis 1500 35
über 1500 bis 1700 45
über 1700 bis 1900 55
über 1900 bis 2100 65
über 2100 bis 2300 75
über 2300 bis 2500 85
darüber: 4 Prozent des Nettoeinkommens
Direkter Link zum Beitreten: http://die-linke.de/mitgliedschaft/eintreten/eintrittserklaerung/
Monatliches Bruttoeinkommen in Euro Beitrag mtl. (Euro)
bis 2600 EURO 8
2601 bis 3600 EURO 12
3601 bis 4600 EURO 18
über 4600 EURO 24
Direkter Link zum Beitreten: http://www.fdp-bundesverband.de/webcom/show_article.php/_c-371/_nr-1/_lkm-47/i.html
Monatliches Nettoeinkommen in Euro Beiträge mtl. (Euro)
bis 1000 5 bis 8
1000 bis 1500 8 bis 25
1500 bis 2000 25 bis 55
2000 bis 3000 55 bis 135
3000 bis 4100 135 bis 245
Über 4100 245 und mehr
Direkter Link zum Beitreten: http://www.mitmachen.spd.de/servlet/PB/menu/1043653/index.html
Die Mitgliedsbeiträge für alle Parteien sind grundsätzlich vom Mitglied selber zu bestimmen, alle Angaben sind die dafür vorgesehenen Richtwerte. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt: wer mehr zahlen möchte, als in dieser Aufstellung dargelegt, kann das jederzeit tun.
Viele der Parteien verfügen über eigenes Intranet für ihre Mitglieder. Die SPD kennt sogar eine Gastmitgliedschaft, die 2,50 Euro im Monat kostet - genauso viel wie eine Vollmitgliedschaft, wenn man über gar kein oder nur ein geringfügiges Einkommen verfügt. Die Partei der Grünen verfügt neben der Vollmitgliedschaft noch über eine Fördermitgliedschaft.
Aufgaben
Aufgabe der Parteien ist es, bei der politischen Willensbildung der Bevölkerung mitzuwirken und die Interessen der Bürger in den Parlamenten zu vertreten. Gleichzeitig findet durch die Parteien die Auswahl der politischen Elite aus der Gesellschaft statt - vom Kreisrat bis zum Bundespräsidenten. Somit dominieren Parteien das politische Leben der Bundesrepublik. Nicht zuletzt sind immerhin 1,7 Millionen Menschen in Deutschland allein in den sechs größten Parteien organisiert.
Parteienprivileg
Die politischen Parteien in Deutschland sind Organisationen, die Gleichgesinnte mit bestimmten politischen Zielvorstellungen vereinigen und entsprechend ihre Interessen vertreten. Laut Grundgesetz ist ihre Gründung frei und gegenüber anderen Vereinigungen können sie das Parteienprivileg beanspruchen: Das bedeutet, sie können nur vom Bundesverfassungsgericht in einem aufwändigen Verfahren verboten werden.
Organisationen, die das Parteienprivileg beanspruchen wollen, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und nachweisen:
- Teilnahme an Wahlen auf Landes- oder Bundesebene
- schriftliches Programm und schriftliche Satzung
- feste Organisation
- identifizierbarer Mitgliederstamm
- erkennbares Auftreten in der Öffentlichkeit.
Parteiendemokratie
In einer parlamentarischen Demokratie wie der Bundesrepublik stellen in der Regel die Parteien die Abgeordneten im Parlament. Sie bestimmen die Organisation und Arbeitsweise von Parlament und Regierung. Sie sind zwar nicht die einzigen Akteure der politischen Meinungs- und Willensbildung, aber sie sind so einflussreich, dass das politische System in Deutschland mit unter als Parteienstaat oder Parteiendemokratie bezeichnet wird (Leibholz-Debatte).
Für das Parteiensystem sind im Grundgesetz und im Parteiengesetz verschiedene Grundsätze festgeschrieben:
- Mehrparteienprinzip: Das Grundgesetz schließt in Art. 21 ein Einparteiensystem aus.
- Parteienfreiheit: Jeder Bürger und jede Bürgerin kann eine Partei gründen.
- Chancengleichheit: Jede Partei kann an Wahlen teilnehmen und dafür Wahlwerbung betreiben.
- Innerparteiliche Demokratie: Alle innerparteilichen Entscheidungen müssen von den Parteimitgliedern oder durch von den Mitgliedern gewählte Delegierte in Wahlen oder Abstimmungen getroffen werden.
- Finanzielle Rechenschaftslegung: Parteien müssen über ihre Einnahmen und Ausgaben öffentlich Rechenschaft ablegen.
Parteienfinanzierung
Die allgemeine Parteiarbeit und Wahlkämpfe kosten Geld. Die Finanzierung der Parteien ist im Parteiengesetz genau geregelt. Der Großteil der Gelder stammt aus folgenden Quellen: Mitgliedsbeiträge, staatliche Zuwendungen und Wahlkampfkostenerstattung sowie private Spenden.
Sowohl die Finanzierung durch Steuermittel als auch Spendenaffären haben in der Vergangenheit für heftige Diskussionen und Kritik gesorgt. Auch deshalb müssen die Parteien jährliche Rechenschaftsberichte ablegen und ihre Einnahmen und Ausgaben offen legen. Auf den Seiten des Bundestages finden interessierte Bürger sowohl diese Berichte als auch Angaben über die Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung im abgelaufenen Jahr.
Alternative Beteiligungsformen
Neben den Parteien gibt es eine Vielzahl von Verbänden und Initiativen, die sich am politischen Prozess beteiligen und politischen Einfluss nehmen. Diese ergänzen die Parteienlandschaft, können sie aber nicht ersetzen. Gerade Bürgerinitiativen konzentrieren sich meist nur auf ein Sachthema. Gleichzeitig können sie aber gerade durch ihre hohe Fachkompetenz bei diesem Thema wichtige politische Impulse geben.
Parteiprogramme im Test
Sind nicht alle Parteien gleich? Diese Frage scheint im Zuge der zunehmenden Harmonisierung politischer Inhalte durchaus berechtigt.
Finden Sie heraus, welche Partei Ihre Meinung am besten vertritt: Die ZEIT präsentiert Aussagen zu fünf gesellschaftspolitischen Themenfeldern. Wählen Sie die Ausschnitte aus den Parteiprogrammen, mit denen Sie am meisten übereinstimmen. Anschließend können Sie feststellen, welcher politischen Richtung Sie sich verbunden fühlen. Gehen Sie einfach auf http://www.evote.de/cgi-bin/evote2/stest.cgi?name=fb52.
Die Logos sind dem jeweiligen Presse- und Service-Bereich der Partei-Webseiten entnommen. Für die Bereitstellung danken wir allen Parteien.











