Zitat von Redaktion
Diskutieren Sie mit Ulrike Flach (FDP) über Beratungspflicht für Frauen bei einer Spätabtreibung.
Sollte es eine Beratungspflicht geben?
Wie groß sollte das Mitspracherecht der Familie bei einer Spätabtreibung sein?
Ist der Vorschlag Ulrike Flachs zu unterstützen?
Steht der Schutz des ungeborenen Lebens über dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren Körper?
Also, weder darf man Menschen diktieren, noch dürfen sich die Menschen untereinander diktieren, ob ein Kind auf die Welt kommt oder nicht.
Eine Beratung sollte es grundsätzlich schon vor dem Eintritt der Schwangerschaft geben, und dabei entschieden werden, ob ein Kind erwünscht wird oder nicht, und wenn ein Kind gewollt wird, so sollte es keinen Rückzug mehr geben.
Die Fragestellung der Redaktion "Ja, denn es geht um eine wichtige Entscheidung:
Darf ein Kind zur Welt kommen oder nicht" ist richterbezweckt und fördert sogar Menschen auf über das Leben eines anderen zu bestimmen.
Man muss die Beantwortung dieser Frage einer Richter-Kammer vorbehalten, welche dann entscheidet, ob Art. 2 GG verletzt wird oder nicht. Den schliesslich haben ALLE Recht auf Leben, darunter versteht man auch das noch nicht entbundenen Menschen. Im Bauch der Mutter ist der Mensch ja ein LEBEN, und steht ja nicht unter einem Urteil wobei das Kind entweder begnadigt oder ermordet wird. Der Mensch im Bauch der Mutter (oder einer Frau) ist doch weder ein Verbrecher noch ein Straftäter!