Der Hartz IV-Klagewahn
von Thore Barfuss (cicero.de)16.02.2010
27.000 Hartz-IV-Klagen gab es am Berliner Sozialgericht im letzten Jahr. In der Hauptstadt kam damit eine Klage auf fast jeden zehnten "Hartz-IV-Haushalt". 2009 gingen viermal so viele Klagen ein, wie noch im Jahr der Einführung (2005). In den Verfahren geht es immer um Geld, meist erschreckend "wenig": Die Medikamente werden nicht mehr übernommen, die Zahlung aus dem letzten Juli wurde zurückgefordert oder die gewünschte Wohnung ist 20 Euro zu teuer.
In Internetforen, bei verschiedenen Verbänden, bei den Gewerkschaften, überall kann man sich die besten Tipps & Tricks für die erfolgreiche Hartz-IV-Klage einholen. Trotzdem enden gerade mal die Hälfte der Verfahren mit einem (nicht unbedingt finanziellen) Erfolg für die Kläger. Kosten entstehen für sie so gut wie keine - womit sollten sie es auch bezahlen?
An den Sozialgerichten Deutschlands hat sich eine Eigendynamik entwickelt, die auf den ersten Blick unglaublich wirkt. Die Prozesskosten sind so klein wie möglich gehalten, da die Verfahren gerichtskostenfrei sind und der Kläger sich entweder selbst vertritt oder aber auf Prozesskostenhilfe für seinen Rechtsvertreter hoffen darf. Zuvor hat er sich, natürlich auch auf Staatskosten, bei einem Anwalt über Erfolgsaussichten des Verfahrens beraten lassen. Selbst zahlen muss der Kläger also nur dann, wenn er nach der Beratung trotzdem den Prozess verliert und sich selbst einen Anwalt genommen hatte (Prozesskostenhilfe wird in Deutschland nur im Falle eines Erfolges vor Gericht gewährt).
Die finanziellen Möglichkeiten seine Anwaltsrechnung zu begleichen halten sich jedoch sehr im Rahmen: Entweder er muss tatsächlich an (vorhandene) Ersparnisse ran oder aber es müssen Ratenzahlungen vereinbart werden. In besonderen Härtefällen springt, wenig überraschend, aber schon mal Vater Staat ein.
Zwei Aspekte müssen in diesem Zusammenhang diskutiert werden: Warum leistet sich der deutsche Staat diese Verfahren und warum ist es überhaupt möglich, so leicht zu klagen? 80 Prozent der Fälle in Berlin kommen ohne Urteil aus, das Verfahren endet mit einem Schlichterspruch des Richters. Oft war es nur das überforderte Jobcenter, das seinen Aufgaben nicht schnell genug nachkam, es war das zu komplizierte Gesetz oder die undeutlich formulierte Vorschrift. Der Gesetzgeber ist also zu einem großen Teil selbst schuld an der Misere.
Auch wenn es in den Gerichtsverfahren um so lebenswichtige Dinge, wie die Kosten der Unterkunft, oder unrechtmäßige Rückforderungen geht, muss sich der deutsche Staat die Frage der Verhältnismäßigkeit gefallen lassen. In den meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen geht um Streitwerte, die deutlich unter dem durchschnittlichen Tageslohn eines deutschen Anwalts liegen. Von den Kosten für Richter und Verwaltung mal abgesehen. Genauere Zahlen über Gerichts- oder Verwaltungskosten werden natürlich unter Verschluss gehalten, man braucht aber kein Finanzguru zu sein, um zu wissen, dass die Kosten den Nutzen um ein Weites übersteigen.
Und schließlich geht es auch um die Menschen selbst: Wie ist es um die Moral jener Hartz-IV-Empfänger bestellt, die lieber den eigenen Geldgeber verklagen, als ihre Energie für die Jobsuche zu verwenden? Natürlich gibt es die alleinerziehende Mutter, die neben ihrem schlecht bezahlten Mini-Job noch unterstützend Hartz-IV bekommt und dann zu Unrecht Rückzahlungen tätigen soll. Was ist aber, wenn es "nur" um Streitwerte im zwei- bis dreistelligen Bereich geht? Jeder der selbst mal einen Prozess angestrengt hat, weiß um den Aufwand.
Zwar sind die Hürden zur Klageerhebung wesentlich geringer als in anderen Gerichten: Bei der Rechtsantragstelle der Sozialgerichte kann man die Klageschriften auch schreiben lassen. Trotzdem müssen dem eine Auseinandersetzung mit einem Amt samt Widerspruch, die Zusammenstellung der eigenen Finanzen und diverse Behördengänge vorausgehen. Vorsichtig gefragt: Übersteigt der Aufwand nicht die Opportunitätskosten bei weitem?
Deutschland macht es den Klägern viel zu einfach. Aus der notwendigen Möglichkeit auch ohne eigenes Kapital zu klagen, um unrechtmäßige Entscheidungen aufzuheben, ist eine weitere Möglichkeit geworden, mehr Geld (und sei es noch so wenig) vom Staat abzugreifen. Es wird zugelassen, dass Nicht-Steuerzahler die Steuerzahler auf deren Kosten verklagen, um am Ende mehr Geld von ihnen zu bekommen.
Dieser Selbstverklagungs-Apparat hat inzwischen so bizarre Züge angenommen, dass ohne eine grundlegende Veränderung der Gesetzes- und Vorschriftentexte die Zahl der Klagen weiter steigen und sich an der Situation der Menschen doch nichts ändern wird. Am Ende ist so weder Steuerzahler noch Hartz-IV-Empfänger geholfen.
Übrigens: Für besondere Brisanz in dieser Frage hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gesorgt. Bis zur Neuberechnung der ALG-II-Sätze (muss bis zum 1.1.2011 passieren) dürfen nämlich Härtefallanträge gestellt werden, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Schon jetzt wurde die Maßgabe in den Ämtern und Jobcentern ausgegeben, so kulant wie möglich zu sein. Nicht etwa, weil das gerechter wäre oder rechtmäßiger. Nein, die zusätzlichen Gerichtsverfahren würden einfach den Rahmen des Möglichen sprengen. Und eines können die deutschen Sozialgerichte nun wirklich nicht gebrauchen: Noch mehr Klagen.
Dieser Artikel ist bereits bei unserem Kooperationspartner Cicero Online erschienen.













