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Video-Diskussion: Peter Tauber (CDU) über freiwillige Dienste

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Arbeit und Soziales

Der Hartz IV-Klagewahn

Hälfte der Verfahren enden mit geringem finanziellen Erfolg für Kläger

Wie wird Justitia entscheiden? zoom Wie wird Justitia entscheiden?
Quelle: dierk schaefer
von Thore Barfuss (cicero.de)
16.02.2010

27.000 Hartz-IV-Klagen gab es am Berliner Sozialgericht im letzten Jahr. In der Hauptstadt kam damit eine Klage auf fast jeden zehnten "Hartz-IV-Haushalt". 2009 gingen viermal so viele Klagen ein, wie noch im Jahr der Einführung (2005). In den Verfahren geht es immer um Geld, meist erschreckend "wenig": Die Medikamente werden nicht mehr übernommen, die Zahlung aus dem letzten Juli wurde zurückgefordert oder die gewünschte Wohnung ist 20 Euro zu teuer.

In Internetforen, bei verschiedenen Verbänden, bei den Gewerkschaften, überall kann man sich die besten Tipps & Tricks für die erfolgreiche Hartz-IV-Klage einholen. Trotzdem enden gerade mal die Hälfte der Verfahren mit einem (nicht unbedingt finanziellen) Erfolg für die Kläger. Kosten entstehen für sie so gut wie keine - womit sollten sie es auch bezahlen?

An den Sozialgerichten Deutschlands hat sich eine Eigendynamik entwickelt, die auf den ersten Blick unglaublich wirkt. Die Prozesskosten sind so klein wie möglich gehalten, da die Verfahren gerichtskostenfrei sind und der Kläger sich entweder selbst vertritt oder aber auf Prozesskostenhilfe für seinen Rechtsvertreter hoffen darf. Zuvor hat er sich, natürlich auch auf Staatskosten, bei einem Anwalt über Erfolgsaussichten des Verfahrens beraten lassen. Selbst zahlen muss der Kläger also nur dann, wenn er nach der Beratung trotzdem den Prozess verliert und sich selbst einen Anwalt genommen hatte (Prozesskostenhilfe wird in Deutschland nur im Falle eines Erfolges vor Gericht gewährt).

Die finanziellen Möglichkeiten seine Anwaltsrechnung zu begleichen halten sich jedoch sehr im Rahmen: Entweder er muss tatsächlich an (vorhandene) Ersparnisse ran oder aber es müssen Ratenzahlungen vereinbart werden. In besonderen Härtefällen springt, wenig überraschend, aber schon mal Vater Staat ein.

Zwei Aspekte müssen in diesem Zusammenhang diskutiert werden: Warum leistet sich der deutsche Staat diese Verfahren und warum ist es überhaupt möglich, so leicht zu klagen? 80 Prozent der Fälle in Berlin kommen ohne Urteil aus, das Verfahren endet mit einem Schlichterspruch des Richters. Oft war es nur das überforderte Jobcenter, das seinen Aufgaben nicht schnell genug nachkam, es war das zu komplizierte Gesetz oder die undeutlich formulierte Vorschrift. Der Gesetzgeber ist also zu einem großen Teil selbst schuld an der Misere.

Auch wenn es in den Gerichtsverfahren um so lebenswichtige Dinge, wie die Kosten der Unterkunft, oder unrechtmäßige Rückforderungen geht, muss sich der deutsche Staat die Frage der Verhältnismäßigkeit gefallen lassen. In den meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen geht um Streitwerte, die deutlich unter dem durchschnittlichen Tageslohn eines deutschen Anwalts liegen. Von den Kosten für Richter und Verwaltung mal abgesehen. Genauere Zahlen über Gerichts- oder Verwaltungskosten werden natürlich unter Verschluss gehalten, man braucht aber kein Finanzguru zu sein, um zu wissen, dass die Kosten den Nutzen um ein Weites übersteigen.

Und schließlich geht es auch um die Menschen selbst: Wie ist es um die Moral jener Hartz-IV-Empfänger bestellt, die lieber den eigenen Geldgeber verklagen, als ihre Energie für die Jobsuche zu verwenden? Natürlich gibt es die alleinerziehende Mutter, die neben ihrem schlecht bezahlten Mini-Job noch unterstützend Hartz-IV bekommt und dann zu Unrecht Rückzahlungen tätigen soll. Was ist aber, wenn es "nur" um Streitwerte im zwei- bis dreistelligen Bereich geht? Jeder der selbst mal einen Prozess angestrengt hat, weiß um den Aufwand.

Zwar sind die Hürden zur Klageerhebung wesentlich geringer als in anderen Gerichten: Bei der Rechtsantragstelle der Sozialgerichte kann man die Klageschriften auch schreiben lassen. Trotzdem müssen dem eine Auseinandersetzung mit einem Amt samt Widerspruch, die Zusammenstellung der eigenen Finanzen und diverse Behördengänge vorausgehen. Vorsichtig gefragt: Übersteigt der Aufwand nicht die Opportunitätskosten bei weitem?

Deutschland macht es den Klägern viel zu einfach. Aus der notwendigen Möglichkeit auch ohne eigenes Kapital zu klagen, um unrechtmäßige Entscheidungen aufzuheben, ist eine weitere Möglichkeit geworden, mehr Geld (und sei es noch so wenig) vom Staat abzugreifen. Es wird zugelassen, dass Nicht-Steuerzahler die Steuerzahler auf deren Kosten verklagen, um am Ende mehr Geld von ihnen zu bekommen.

Dieser Selbstverklagungs-Apparat hat inzwischen so bizarre Züge angenommen, dass ohne eine grundlegende Veränderung der Gesetzes- und Vorschriftentexte die Zahl der Klagen weiter steigen und sich an der Situation der Menschen doch nichts ändern wird. Am Ende ist so weder Steuerzahler noch Hartz-IV-Empfänger geholfen.

Übrigens: Für besondere Brisanz in dieser Frage hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gesorgt. Bis zur Neuberechnung der ALG-II-Sätze (muss bis zum 1.1.2011 passieren) dürfen nämlich Härtefallanträge gestellt werden, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Schon jetzt wurde die Maßgabe in den Ämtern und Jobcentern ausgegeben, so kulant wie möglich zu sein. Nicht etwa, weil das gerechter wäre oder rechtmäßiger. Nein, die zusätzlichen Gerichtsverfahren würden einfach den Rahmen des Möglichen sprengen. Und eines können die deutschen Sozialgerichte nun wirklich nicht gebrauchen: Noch mehr Klagen.

Dieser Artikel ist bereits bei unserem Kooperationspartner Cicero Online erschienen.

  
Hintergrundinformationen von Cicero (Premium-Medienpartner von politik.de)
 
News und Artikel mit Hintergrundinformationen: www.cicero.de

 


16.02.10, 08:56 # 1 (permalink)

Beitrag der Redaktion

Lightbulb Es geht um "erschreckend wenig" Geld: Die Hartz-IV-Klage!

Thore Barfuss analysiert in unserem aktuellen Thema des Tages ein neues Phänomen an deutschen Gerichten: Die Hartz-IV-Klage!

Stimmen Sie mit seiner Analyse überein? Wie würden Sie die beiden von ihm aufgeworfenen Fragen beantworten?

16.02.10, 09:21 # 2 (permalink)

Grundproblem: Es fehlen 6 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland. Hartz hilft nicht

Zitat von cicero
Und schließlich geht es auch um die Menschen selbst: Wie ist es um die Moral jener Hartz-IV-Empfänger bestellt, die lieber den eigenen Geldgeber verklagen, als ihre Energie für die Jobsuche zu verwenden? Natürlich gibt es die alleinerziehende Mutter, die neben ihrem schlecht bezahlten Mini-Job noch unterstützend Hartz-IV bekommt und dann zu Unrecht Rückzahlungen tätigen soll. Was ist aber, wenn es "nur" um Streitwerte im zwei- bis dreistelligen Bereich geht? Jeder der selbst mal einen Prozess angestrengt hat, weiß um den Aufwand.

Nehmen Sie einfach mal die ganze Realität in Deutschland zur Kenntnis anstatt die Bildzeitung zu zitieren oder auf Halbwahrheiten sitzen zu bleiben.


Die Realität in Deutschland ist, dass es nicht genügend Arbeitsplätze gibt, die auch so bezahlt sind, dass man davon eigenständig leben könnte.
Bei der Arbeitsagentur sind lediglich 560.000 offene Stellen gemeldet.
Gebraucht werden aber um die 6 Millionen offene Stellen!
(6,5 Mio Hartz4-Empfänger)
selbst wenn alle Arbeitslosen Tag und Nacht nach einem Job suchen würden und Millionen Arbeitslose einmal quer durch Deutschland umziehen würden (wer bezahlt das?), selbst dann gäbe es immernoch über 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland.

Es gibt einfach zu wenig reguläre Arbeitsplätze in Deutschland. Das ist das Grundproblem, dass auch Westerwelle endlich zur Kenntnis nehmen muss.
Das ist nicht die Schild der Arbeitslosen, dass 6 Millionen Stellen fehlen. Es ist die Schuld einer falschen Wirtschaftspolitik.
Wir habe eine echte Systemkrise, nicht nur in Deutschland, aber vor allem in Deutschland. Deutschland hat die höchsten Arbeitslosenzahlen in Europa, weil in Deutschland die marktradikale Politik und die Umverteilung nach oben am heftigsten durchgepeitscht wurde. Die Kaufkraft und die Löhne sinken, Firmen gehen pleite. Das begann schon vor Hartz4, wurde mit Hartz4 aber verschärft.


Die Klagwelle der H4-Emfpänger ist deshalb sehr berechtigt, weil es zu wenige freie Stellen gibt, was die Argen und die Hart-Architekten aber nicht einsehen wollen! (die Politik manipuliert ohnehin nur die Statistik)

Die H4-Empfänger werden von den Behörden gegängelt und gedemütigt und mit fehlerhaften Bescheiden zugeschüttet! so sieht die Realität aus!
Da ist es nur logisch und gerecht, dass die Bevölkerung sich wehrt und mit einer Klage zum Gericht geht.
Die Menschenrechte gelten nämlich immernoch in Deutschland, und ein Gericht muss gerade für die Schwächsten der Gesellschaft da sein.

Fast die Hälfte aller Hartz4-Klagen hat zudem Erfolg, das heißt die Arbeitslosen bekommen sehr häufig Recht. 50 % ist eine hohe Erfolgsquote, welche FÜR die Arbeitslosen spricht!
Das beweist abermals wie schlecht die Argen aufgrund des falschen Hartzgesetzes arbeiten.
wenn ein Privatunternehmen solch eine Klagewelle verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefägnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Geändert von ruhrj (16.02.10 um 09:56 Uhr).


16.02.10, 09:33 # 3 (permalink)

Zitat von Redaktion
Thore Barfuss analysiert in unserem aktuellen Thema des Tages ein neues Phänomen an deutschen Gerichten: Die Hartz-IV-Klage!

Stimmen Sie mit seiner Analyse überein? Wie würden Sie die beiden von ihm aufgeworfenen Fragen beantworten?
Was für eine Analyse ?
Der Typ lebt in einem Raumschiff.

Hier machen Globalisierungs Dogmatiker die Opfer zu Tätern (Klammern wir die wenigen tatsächlichen Schmarotzer,die es immer gab und immer geben wird,mal aus).

Der Kern der Problematik ist und bleibt nicht der Verteilungskampf im kleinen,sondern der im großen.
Übersetzt soll dies bedeuten,das wir ein Problem mit Multinationalen Firmen haben,deren Geschäftspolitik immer mehr bis ins Private durchschlägt.
Die Multinationalen Firmen filtern zunehmend die Wertschöpfungsergebnisse sowie die Quellen zu ihren eigenen Gunsten ab.
Sie vehindern die verteilung des Geldes in die Breite.

Damit zerstören sie die Grundlagen unserer Existenz.

Zum zweiten: Hat die EU mit selbstgemachten Marktverzerrungen zu kämpfen.

Auch und vor allem durch die Turboerweiterungspolitik,welche uns eine Arbeitskräfteschwemme ohnegleichen bescherte.
Gerade die EU-Ost Erweiterung.

All dies führte dazu das kaum noch Arbeitsplätze für Deutsche vorhanden sind.
Schauen sie selbst in die Tageszeitungen und Stellenbörsen.
Leergefegt.

Anstatt also die Opfer zu Tätern zu machen,und das Pferd von der falschen Seite aufzuzäumen,sollten vieleicht mal darüber nachgedacht werden,den ALG II Empfängern 200 Euro im Monat mehr zu geben.
Dann würden nicht nur die Gerichtsklagen kaum noch existent sein,auch würde die nahe Infrastruktur stabilisiert werden.

Aber nein,Geld wird nur für die freigegeben die noch mehr Geld vernichten,siehe Bankster.

Wir saßen einzeln in einem Boot,der Käptn lebt,die Mannschaft tot.

„Wenn wir den Mechanismus und die Motive des Gruppen-Denkens verstehen, ist es jetzt möglich die Massen,
ohne deren Wissen, nach unserem Willen zu kontrollieren und zu steuern“. Edward L. Bernays (1928)

Geändert von Dr.Nötigenfalls (16.02.10 um 09:36 Uhr).


16.02.10, 09:34 # 4 (permalink)

Der deutsche Obrigkeitsausüber ist faul, träge und frech. Die hohe Erfolgsquote bei Hartz-Klage ist Ausweis fehlerhafter Bescheide und Ergebnis der mangelnden Arbeitsmoral und zweifelhafter Berufsauffassung des Arge-Personals. In deutschen Amtsstuben geht es unterirdisch zu, die Arbeitsmoral ist desolat, das Bewusstsein, dass man Diener ist, unterentwickelt, der Absenteismus hoch, die soziale Kontrolle gering.

Remedur schüfe es nur, wenn mehr Amtsdiener in die Freiheit entlassen würden und nicht mehr in Amststuben gefangen gehalten würden. Das würde ihnen Beine machen.

"So wie Jesus Christus in der Region von Römischen Imperatoren und Weltherrschern hingerichtet wurde, wurde Saddam Hussein von den us amerikanischen Weltherrschern und Imperatoren bzw ihren Lakaien hingerichtet"
Jürgen Meyer(C) 1.1.2007
http://www.politikforum.de/forum/sho...&postcount=156


16.02.10, 09:36 # 5 (permalink)

Cicero.....
Ich bezweifle, dass der Verfasser mal versucht hat mit 359 Euro zu leben. Ich bezweifle ferner, dass dem Verfasser mal seine Wohnung genommen wurde oder man ihn in einen 1Euro-Job gepresst hat. Und dan erdreisten sich Leute, die ab dem 20. bei Kirchen oder Armentafeln zum Essen gehen, gegen falsche Bescheide Einspruch einzulegen! Zumal ca. 50% zum Erfolg führen. Also 50% falsche Bescheide. Ein Armutszeugnis für die Beamten.

16.02.10, 09:36 # 6 (permalink)

50 % der Klagen sind erfolgreich - Hartz4 ist verfassungswidrig!

Zitat von Cicero
Hartz 4 Klagewahn

Trotzdem enden gerade mal die Hälfte der Verfahren mit einem (nicht unbedingt finanziellen) Erfolg für die Kläger. Kosten entstehen für sie so gut wie keine - womit sollten sie es auch bezahlen?

Was heißt hier "gerade mal die Hälfte"?
Die Hälfte der Klagen ist erfolgreich, das ist eine beachtlich hohe Erfolgsquote. Das beweist, dass die Argen zu häufig schlecht arbeiten, was natürlich auch am ungenauen schlechten Hartz4-Gesetz liegt, welches große Türen für willkürliches Handeln eröffnet hat.


Der Begriff "Klagewahn" soll was suggerieren?
dass die Arbeitslosen dumm / paranoid sind?
Selbst das Verfassungsgericht hat inzwischen bescheinigt, dass Hartz4 verfassungswidriger Murks ist und dass alle Regelleistungen korrigiert werden müssen. Streng genommen sind damit sogar 100 % der Klagen erfolgreich, weil alle Arge-Bescheide auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhen.


Hartz4 ist die totale Totgeburt, und das wissen alle, die ihr Hirn nicht nach korrupten Massenmedien oder Fake-Statistiken orientieren.
Haben wir wirklich erst das Verfassungsgericht gebraucht, um zu verstehen, dass die HartzArchitekten uns angelogen haben?!
Die Hartz-Architekten arbeiten heute als hochbezahlte Vorstände bei verschiedenen Zeitarbeits- und Energiemonpolisten.
Seit Hartz4 sind die Armutszahlen auf Rekord gestiegen in Deutschland. Die Arbeitslosigkeit wurde nicht gesenkt, obwohl gerade das ein Ziel von Hartz4 war, die Arbeitslosen schneller in Jobs zu bringen.
Schaffen wir Hartz4 ab und kehren zu den alten demokratischen Sozialleistungen zurück. Das wird Deutschland gut tun.

Geändert von ruhrj (16.02.10 um 09:59 Uhr).


16.02.10, 09:39 # 7 (permalink)

Zitat von Camillo
Der deutsche Obrigkeitsausüber ist faul, träge und frech. Die hohe Erfolgsquote bei Hartz-Klage ist Ausweis fehlerhafter Bescheide und Ergebnis der mangelnden Arbeitsmoral und zweifelhafter Berufsauffassung des Arge-Personals. In deutschen Amtsstuben geht es unterirdisch zu, die Arbeitsmoral ist desolat, das Bewusstsein, dass man Diener ist, unterentwickelt, der Absenteismus hoch, die soziale Kontrolle gering.

Remedur schüfe es nur, wenn mehr Amtsdiener in die Freiheit entlassen würden und nicht mehr in Amststuben gefangen gehalten würden. Das würde ihnen Beine machen.
Ergänzend dazu: jeder der mal zu einem Amt und dort zu einem "Diener" muss wird ein Lied vom Deutschen Beamten singen können. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise "dumm, faul und frech" ist nicht ganz weltfremd.

16.02.10, 10:24 # 8 (permalink)

Zitat von Redaktion
Thore Barfuss analysiert in unserem aktuellen Thema des Tages ein neues Phänomen an deutschen Gerichten: Die Hartz-IV-Klage!

Stimmen Sie mit seiner Analyse überein? Wie würden Sie die beiden von ihm aufgeworfenen Fragen beantworten?
Zunächst zeugt der Eingangsbeitrag von erschreckend wenig Sachkenntnis.
Dort lese ich z.B.:

Selbst zahlen muss der Kläger also nur dann, wenn er nach der Beratung trotzdem den Prozess verliert und sich selbst einen Anwalt genommen hatte (Prozesskostenhilfe wird in Deutschland nur im Falle eines Erfolges vor Gericht gewährt).

Tatsächlich ist es nämlich genau umgekehrt. Die Prozesskostenhilfe schützt den Bedürftigen (neben der Vorlage der Verfahrenskosten) genau vor den Folgen des Prozessrisikos. Sie tritt dann ein, wen der Antragsteller den Prozess *verliert*, und zwar für die eigenen Kosten zur Verfolgung des Rechtsstreites (eigener Anwalt, Verfahrenskosten). Im Falle des Obsiegens trägt die beklagte Partei nämlich ohnehin die Kosten.

Vermutlich meinte der Schreiber des Artikels wohl die Prüfung zur Gewährung der PKH, die einen hinreichende Aussicht auf Erfolg beinhalten muss und nach der eine Klage auch nicht mutwillig erscheinen darf.

Zum Topic ist aber vor allem eines zu sagen:

Ein, ggf. regelmäßig wiederkehrender Betrag, von 50.- oder 20.- oder auch nur 5.- Euro mag für viele "erschreckend gering" oder auch lächerlich erscheinen. Aber auch nur für die, die sich nicht mit der Situation eines Lebens mit dem Existenzminimum auseinander setzen müssen. Wenn etwas "erschreckend" ist, ist es das völlige Unverständnis für die Situation der Betroffenen.

Ein "Zwanziger" - mit dem freggt (diesen fränkischen Ausdruck muss man nicht verstehen, sinngemäß "Durchhalten") man sich vom 25sten bis zum nächsten Zahlungstermin vielleicht gerade noch durch. Ein "Fünfziger" ist möglicherweise entscheidend, ob man seine Verbindlichkeiten Monat für Monat erfüllen kann, oder etwa, z.B. bei Miete oder Energiekosten in Rückstand gerät.

Erschreckend wenig Geld?
Sicher. Aber auch nur von einem sehr abgehobenen Standpunkt aus.

Nicht, wenn man jeden Euro mehr als einmal umdrehen muß.

Feline

Karriereleiter


16.02.10, 10:29 # 9 (permalink)

"Klagewahn"? welcher Klagewahn?

Vielleicht sollten einige Autoren in der Redaktion von "politik.de" das Urteil des Bundesverfassungerichts zur Kenntnis nehmen, bevor sie reißerischen Überschriften in die Welt setzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die HartzIV-Sätze verfassungswidrig sind und dass alle Hartz-Sätze korrigiert werden müssen. Wenn das höchste deutsche Gericht nach reiflicher Überlegung so urteilt, dann wird da schon was dran sein. Folgerichtig mussten die Arbeitslosen gegen verfassungsiwidrige HartzIV-Maßnahmen klagen, weil sie von den Politikern aus CDU/SPD komplett im Stich gelassen wurden.

Zitat von Pressestelle Verfassungsgericht


"Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") NICHT verfassungsgemäß"


"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder
betreffen, NICHT den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen."
Quelle:
Das Bundesverfassungsgericht



Oder wollen einige unterstellen, dass das Verfassungsgericht wahnhafte Urteile schreibt?

Hartz 4 ist verfassungswidrig

Horst Köhler: Die Finanzmärkte sind Monster

6 Millionen Arbeitslose in Deutschland

Die Lüge vom sicheren + billigen Atomstrom

Geändert von monsier (16.02.10 um 12:37 Uhr).


16.02.10, 10:56 # 10 (permalink)

Zitat von ruhrj
Was heißt hier "gerade mal die Hälfte"?
Die Hälfte der Klagen ist erfolgreich, das ist eine beachtlich hohe Erfolgsquote. Das beweist, dass die Argen zu häufig schlecht arbeiten, was natürlich auch am ungenauen schlechten Hartz4-Gesetz liegt, welches große Türen für willkürliches Handeln eröffnet hat.


Der Begriff "Klagewahn" soll was suggerieren?
dass die Arbeitslosen dumm / paranoid sind?
Selbst das Verfassungsgericht hat inzwischen bescheinigt, dass Hartz4 verfassungswidriger Murks ist und dass alle Regelleistungen korrigiert werden müssen. Streng genommen sind damit sogar 100 % der Klagen erfolgreich, weil alle Arge-Bescheide auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhen.


Hartz4 ist die totale Totgeburt, und das wissen alle, die ihr Hirn nicht nach korrupten Massenmedien oder Fake-Statistiken orientieren.
Haben wir wirklich erst das Verfassungsgericht gebraucht, um zu verstehen, dass die HartzArchitekten uns angelogen haben?!
Die Hartz-Architekten arbeiten heute als hochbezahlte Vorstände bei verschiedenen Zeitarbeits- und Energiemonpolisten.
Seit Hartz4 sind die Armutszahlen auf Rekord gestiegen in Deutschland. Die Arbeitslosigkeit wurde nicht gesenkt, obwohl gerade das ein Ziel von Hartz4 war, die Arbeitslosen schneller in Jobs zu bringen.
Schaffen wir Hartz4 ab und kehren zu den alten demokratischen Sozialleistungen zurück. Das wird Deutschland gut tun.
Ich habe keinen Bock, Deine Träume hier dauernd zu realisieren.

Hartz IV ist und war nie verfassungswidrig.
Die Jobcenter sind verfassungswidrig.

Also bitte: KORREKT BLEIBEN!

und noch was:

HartzIV Empfänger sind nicht gleich Arbeitslose...BITE KORREKT BLEIBEN!

Die Linkspartei:
"Die Linke als Nachfolgeorganisation der Unterdrücker von Gestern will heute der Anwalt derer sein, die sie unterdrückt hat? Mehr als lächerlich!"

Beweis Teil I
http://www.youtube.com/watch?v=EBd5m...eature=related

Erinnerungen als Beweis II

http://www.youtube.com/watch?v=6-eHd...eature=related
___________________________________________________
in private: http://www.youtube.com/watch?v=0oCy0twwWJg



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Stichworte
cicero, existenzminimum, hartz iv, klage, moral, sozialgericht
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